Unsere
Gebühren
Für unsere Tätigkeiten ist die Steuerberatergebührenverordnung
(StBGebV) vom 27. April 2001 maßgebend und bindend.
(einsehbar unter www.steuerberaterkammer-berlin.de)
Darüber hinaus sind individuelle Vergütungsvereinbarungen
möglich.
Die StBGebV sieht folgende Gebührenabrechnungen vor:
Wertgebühr
Die Wertgebühr bestimmt sich nach
dem Wert, den der Gegenstand der zu leistenden Tätigkeit hat.
Beispiele:
Finanzbuchhaltung --> Jahresumsatz
Einkommensteuererklärung --> Summe der positiven Einkünfte
Darüber hinaus bemisst sich die Wertgebühr nach der Komplexität
und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.
Zeitgebühr
Die Zeitgebühr kommt zum Ansatz wenn nicht genügend Anhaltspunkte
für die Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen oder wenn diese
als Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart ist. Häufig wird die
Zeitgebühr für Beratungsleistungen berechnet.
Sie beträgt in Abhängigkeit des Qualifizierungsgrades des Bearbeiters €
38,00 bis € 92,00 je Stunde.
Pauschalhonorar
Für einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten
kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Die Vereinbarung ist
schriftlich und für mindestens ein Jahr zu treffen.
Unabhängig von der Art der Gebührenabrechnung entsteht die gesetzliche
Umsatzsteuer.
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